Sachprogramme Steiermark

Auf Grundlage des § 8 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz können für das gesamte Landesgebiet Sachprogramme erstellt werden.

Die Abteilung 17 - Landes- und Regionalentwicklung - war maßgeblich an der Erstellung von mehreren Sachprogrammen beteiligt, welche in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Landesabteilungen für folgende Sachbereiche ausgearbeitet wurden:

In einigen Sachbereichen sind bereits Regelungen in den relevanten Materiengesetzen festgelegt, weiters besteht auch die Möglichkeit, Programme und Kon­zepte ohne den normativen Charakter einer Verordnung zu beschließen, welche die Materie zielführender regeln können.

Bei Materien, die der Bundeskompetenz zuzuordnen sind (Wasser­wirtschaft, Rohstoff- und Energieversorgung) ist die Wirkung von Sachprogramme eingeschränkt. Mit dem Landesentwicklungsprogramm 2009 fand eine Rechtsbereini­gung auf Landesebene statt, in dem die nicht mehr relevanten Sachprogramme aufgelassen wurden.