Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018

Aufgaben, Organisation und Finanzierung

Verstärkte regionale Eigenverantwortung und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen sind wesentliche Ziele der künftigen Regionalentwicklung. Voraussetzung dafür sind klar strukturierte strategische Gremien sowohl auf Landes- wie auch auf Regionsebene, gesicherte Finanzmittel und starke operative Einrichtungen in den steirischen Regionen.

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Das Steiermärkische Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 ist bis dato einzigartig in Österreich und schafft völlig neue Voraussetzungen für die Zusammenarbeit von Land, Regionen und Gemeinden. Unter anderem sind die Aufgaben des Landes und der Regionen, die Regionsstruktur und die Finanzierung der Regionalentwicklung im Gesetz definiert.

Wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes sind zum einen die Verankerung der BürgerInnenbeteiligung als zentrale Aufgabe der Regionen, zum anderen werden weitere Organisationen in die regionalen Gremien aufgenommen. Weiters wird die Finanzierung der Regionalentwicklung auf regionaler Ebene geregelt. Insgesamt stehen nun jährlich mehr als 12 Millionen Euro für Regionalentwicklungsprojekte zur Verfügung. Es gibt klare Kriterien zur Verteilung der Landesmittel auf die einzelnen Regionen. Jede Region entscheidet eigenständig und eigenverantwortlich, was mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt wird.