Landesentwicklungsprogramm Steiermark 2009

Mit dem Landesentwicklungsprogramm 2009 nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz wurden die notwendigen ordnungspolitischen Vorgaben auf Landesebene geregelt und Aufgaben und Ziele für die Landesentwicklung festgelegt.

Als entwicklungspolitische Ergänzung dazu dient das Landesentwicklungsleitbild. Das Landesentwicklungsleitbild und die regionalen Entwicklungs­leitbilder sind keine Rechtsinstrumente nach dem Raumordnungsgesetz, sie dienen jedoch in Ergänzung zum verordneten Landes­entwicklungsprogramm, den regionalen Entwicklungs­programmen sowie den örtlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen der Umsetzung von entwicklungspolitischen Zielen und Maß­nahmen.

Einer der wesentlichsten Inhalte des Landesentwicklungsprogramm war die Festlegung von Regionen, welche die bisherigen Planungsregionen auf Bezirksebene (mit Ausnahme von Graz und Graz-Umgebung) ersetzten. Damit konnte bei­spielsweise bei der Erstellung der Regionalen Entwicklungsprogramme der neuen Generation auf teilregionale Gegebenhei­ten und Planungsinteressen besser eingegangen werden.

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