Landesentwicklungsleitbild Steiermark
Das Landesentwicklungsleitbild enthält eine nachhaltige, räumliche Strategie zur Landesentwicklung und dient in Ergänzung zum Landesentwicklungsprogramm, den regionalen Entwicklungsprogrammen sowie den Planungsinstrumenten auf Gemeindeebene der Umsetzung von entwicklungspolitischen Zielen und Maßnahmen.
Während das Landesentwicklungsprogramm als rechtsverbindliche Norm ordnungspolitische Vorgaben und Grundsätze enthält, hat das von der Landesregierung beschlossene Landesentwicklungsleitbild keine hoheitliche Funktion.
Die wesentlichen Inhalte des Landesentwicklungsleitbildes sind:
- Positionierung der regionalpolitischen Zielsetzungen der Steiermark nach außen gegenüber benachbarten Regionen, Ländern und Staaten, dem Bund sowie Institutionen der Europäischen Union;
- Koordinationsinstrument bei raum-, beziehungsweise regionalpolitisch relevanten Entscheidungen und Maßnahmen der einzelnen Ressorts des Landes insbesondere Förderungsmaßnahmen;
- Vorgabe für die Regionen der Steiermark insbesondere bei Erstellung der regionalen Entwicklungsleitbilder.