Sachprogramme Steiermark

Auf Grundlage des § 8 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz können für das gesamte Landesgebiet Sachprogramme erstellt werden.

Die Abteilung 17 - Landes- und Regionalentwicklung - war maßgeblich an der Erstellung von mehreren Sachprogrammen beteiligt, welche in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Landesabteilungen für folgende Sachbereiche ausgearbeitet wurden:

In einigen Sachbereichen sind bereits Regelungen in den relevanten Materiengesetzen festgelegt, weiters besteht auch die Möglichkeit, Programme und Kon­zepte ohne den normativen Charakter einer Verordnung zu beschließen, welche die Materie zielführender regeln können.

Bei Materien, die der Bundeskompetenz zuzuordnen sind (Wasser­wirtschaft, Rohstoff- und Energieversorgung) ist die Wirkung von Sachprogramme eingeschränkt. Mit dem Landesentwicklungsprogramm 2009 fand eine Rechtsbereini­gung auf Landesebene statt, in dem die nicht mehr relevanten Sachprogramme aufgelassen wurden.

Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen

Für die Standortplanung und Standortprüfung von Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen, welche einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der Steiermark leisten, wurde in einer Kooperation zwischen den Abteilungen 13, 15 und 17 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ein Leitfaden mit Prüflisten erarbeitet:

 Leitfaden Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen - Adaptierung 4/2021

Anhand der Themenbereiche Überörtliche Raumplanung (Landes- und Regionalplanung), Örtliche Raumplanung, Natur- und Artenschutz sowie Landschaftsschutz/Orts- und Landschaftsbild kann das Konfliktpotential von Standorten von PV-Freiflächenanlagen fachlich beurteilt werden.