ELER - Soziale Angelegenheiten
(Förderungsgegenstände 1-4)
LE 14-20 und GSP 23-27
Informationen zum Programmende - Cut-off date "Soziale Angelegenheiten"
Anfang 2023 beginnt die Umsetzung der ersten Fördermaßnahmen des neuen österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027. Im aktuell laufenden Programm der Ländlichen Entwicklung LE 14-20 können jedoch Auszahlungen noch bis Mitte 2025 erfolgen.
Aus diesem Hintergrund ergibt sich, dass die Programme LE 14-20 und GSP 23-27 in den Jahren 2023 bis 2025 parallel abzuwickeln sind. Um diese Abgrenzung beider Programme zu gewährleisten, wurden in Abstimmung mit den Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebene Zeitpunkte festgelegt, die beschreiben wie lange Anträge im Rahmen des Programms LE 14-20 eingereicht werden können. Dieser Zeitpunkt wird als „cut-off date" bezeichnet. Die Bewilligung der Anträge und die Umsetzung von Projekten kann auch nach dem cut-off Date erfolgen.
Formales "cut-off date" für die Vorhabensart 7.4.1 "Soziale Angelegenheiten" in der Steiermark ist der 30.06.2023. Da in den "Soziale Angelegenheiten" aber bereits alle Mittel für das laufende Programm LE 14-20 vergeben sind, können keine Förderanträge mehr für die laufende Förderperiode eingebracht werden.
GAP-Strategieplan 23-27
Im bereits genehmigten GSP 23-27 ist wieder eine Maßnahme mit der Bezeichnung "Investitionen in soziale Dienstleistungen" integriert. Anträge für dafür sind erst nach Ausschreibung eines Calls, entlang des darin festgelegten Schwerpunkts, möglich. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest, wird aber keinesfalls vor 01.07.2023 sein.
Soziale Angelegenheiten Code 7.4.1A
ELER - Soziale Angelegenheiten werden als eine Maßnahme im Rahmen des ELER-Förderprogramms „Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung für die Periode 2014 - 2020" abgewickelt.
(Art. 20 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
Durch den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen und -dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung, sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf daran haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht und die Beschäftigungspotenziale von Frauen mit Betreuungspflichten gehoben werden.
Für Menschen, die besonderer Unterstützung bedürfen wie Kinder und Jugendliche, Altere sowie Menschen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Notlagen sollen bedarfsorientierte Angebote geschaffen werden.
Ansprechpartner in der Steiermark
In der Steiermark wird die Förderung über vier Abteilungen abgewickelt. Die Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung fungiert im Rahmen der Vorhabensart 7.4.1. A Soziale Angelegenheiten als Bewilligende Stelle (BST) und übernimmt die formale Abwicklung der Förderungsprojekte. Die Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft und Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration sind als jeweils Vorbewilligende Stelle (VBST) für die inhaltliche Ausrichtung und inhaltliche Beurteilung zuständig. Als fachlich zuständige Abteilung im Bereich der Kinderbildung- und betreuungseinrichtungen ist die Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft bei den entsprechenden Förderprojekten unterstützend tätig.
Vor Antragstellung wird empfohlen mit der zuständigen fachlichen Abteilung Kontakt aufzunehmen.
- Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Österreichisches Programm für Ländliche Entwicklung 2014-2020
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) - Der nationale GAP Strategieplan für Österreich 2023-2027
Europäische Kommission - Entwicklung des ländlichen Raums