ELER - Soziale Angelegenheiten
(Förderungsgegenstände 1-4)
2. Call 2020 zum Thema "Tageszentren" - Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 7.4.1 - Soziale Angelegenheiten
Im Rahmen der Richtlinie des Landes Steiemark zur Umsetzung von Projekten im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung für die Periode 2014-2020 wird der 2. Call für die Vorhabensart 7.4.1 - Soziale Angelegeneheiten" mit dem 19.10.2020 eröffnet.
Schwerpunktthema des Calls: Errichtung von Tageszentren zur Deckung des Betreuungsbedarfs älterer Menschen
Projekte können von 19.10.2020 bis spätestens 26.02.2021 bei der Bewilligenden Stelle eingereicht werden:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 17 Landes- und Gemeindeentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz
Email: abteilung17@stmk.gv.at
Soziale Angelegenheiten Code 7.4.1A
ELER - Soziale Angelegenheiten werden als eine Maßnahme im Rahmen des ELER-Förderprogramms „Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung für die Periode 2014 - 2020" abgewickelt.
(Art. 20 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
Durch den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen und -dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung, sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf daran haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht und die Beschäftigungspotenziale von Frauen mit Betreuungspflichten gehoben werden.
Für Menschen, die besonderer Unterstützung bedürfen wie Kinder und Jugendliche, Altere sowie Menschen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Notlagen sollen bedarfsorientierte Angebote geschaffen werden.
Ansprechpartner in der Steiermark
In der Steiermark wird die Förderung über drei Abteilungen abgewickelt. Die Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung fungiert im Rahmen der Vorhabensart 7.4.1.a Soziale Angelegenheiten als Bewilligende Stelle (BST) und übernimmt die formale Abwicklung der Förderungsprojekte, die Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft und Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration sind Vorbewilligende Stelle (VBST) für die inhaltliche Ausrichtung und inhaltliche Beurteilung.
Vor Antragstellung wird empfohlen mit der zuständigen fachlichen Abteilung Kontakt aufzunehmen.