Abrechnung

ELER Soziale Angelegenheiten

Eine Auszahlung von Fördermittel ist nur nach Vorlage eines Zahlungsantrages samt den erforderlichen Beilagen möglich. Der Zahlungsantrag wird erst nach Genehmigung eines Vorhabens angenommen.

Im Dokument „Vorgaben für die Einreichung von Zahlungsanträgen" finden Sie die genauen Bestimmungen, welche bei der Erstellung der Zahlungsantragsunterlagen zu berücksichtigen sind. Ebenso wird auf die "Ausfüllhilfe für die Belegaufstellungen des Zahlungsantrages" hingewiesen!

Der Zahlungsantrag ist postalisch bei der Prüfstelle der Abteilung 17, Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung, Land Steiermark einzubringen. 

Formulare für die Einreichung des Zahlungsantrages

Formulare für die Einreichung des Zahlungsantrages bei der Bewilligenden Stelle A17 Land Steiermark finden sie hier » .

Prüfstelle A17 Land Steiermark:

Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung
Trauttmansdorffgasse2
8010 Graz

Tel: +43 (316) 877-2447
Fax: +43 (316) 877-3711
E-Mail:abt17-sts@stmk.gv.at

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