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Projektauswahl

ELER Soziale Angelegenheiten

Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sind für definierte Maßnahmen von der Verwaltungsbehörde festzulegende Kriterien für die Auswahl von Vorhaben anzuwenden. Auf dieser Basis wurde das Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020" erstellt.
Es sind zumindest zwei Auswahlverfahren - gleichmäßig verteilt über die gesamte Förderperiode durchzuführen, wobei das erste Auswahlverfahren jedenfalls 2018 stattfinden soll.

Die Auswahl der Projekte übernimmt ein beratendes Gremium unter Vorsitz des Landes Steiermark. Dieses Gremium setzt sich grundsätzlich entsprechend den Empfehlungen des Programms LE 2020 - 2014, Dokuments „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020", in jeweils geltender Fassung, zusammen. Dieses Gremium soll auf Basis eines transparenten und nachvollziehbaren Bewertungsverfahrens eine Rangliste der Projekte des jeweiligen Auswahlverfahrens erstellen.

Die Mindestpunkteanzahl für die Qualitätssicherung der Fördergegenstände 1-4 beträgt 25 Punkte oder 50% der maximal möglichen Punkteanzahl. Vorhaben, die diese Mindestpunktezahl nicht erreichen, werden abgelehnt.

Es muss eine Beschreibung des Vorhabens nach diesen Auswahlkriterien (lokaler Bedarf/Beitrag zur Verbesserung/Bedeutung für die Region/Qualität) vorliegen.

Auswahlprozess

  • Zur Auswahl und Genehmigung der Projekte wird ein Bewertungsgremium eingerichtet, welches auf Ebene des jeweiligen Bundeslandes agiert.
  • Das Gremium bewertet - mit Unterstützung der Nutzwertanalyse - die jeweiligen Projekte transparent und nachvollziehbar nach den Auswahlkriterien des Programmes.

Auswahlkriterien

Auswahlkriterium 1: Wird der lokale Bedarf an sozialen Dienstleistungen abgedeckt?

Auswahlkriterium 2: Leistet das Vorhaben für die ländliche Bevölkerung einen tatsächlichen Beitrag zur Verbesserung beim Zugang zu und der Versorgung mit sozialen Dienstleistungen?

Auswahlkriterium 3: Wie hoch wird die Bedeutung des Vorhabens für die Region eingeschätzt?

Auswahlkriterium 4: Qualität des Investitionsvorhabens?

Mehr zum Projektauswahl finden Sie unter

  •  AUSWAHLVERFAHREN UND AUSWAHLKRITERIEN FÜR PROJEKTMASSNAHMEN IM RAHMEN DES ÖSTERREICHISCHEN PROGRAMMS FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG 2014-2020 „AUSWAHLKRITERIEN FÜR LE-PROJEKTFÖRDERUNGEN

  •  Tabelle zu den AUSWAHLKRITERIEN (Fördergegenstände 1-4) einschliesslich Punkteschema zu Vorhabensart 7.4.1.
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