GeoDaten Bestellung

Bestellung von Geodaten

Achtung: auf Grund von Umstellungen in der Rechnungsabwicklung sind Firmen-bestellungen nur mehr unter dem Personentyp "Juristische Person" durchzuführen.

Zur Bestellung von Geodaten verwenden Sie bitte dieses  E-Government Bestellformular.

Nutzungsbestimmungen für Geodaten des Landes Steiermark

Die  Nutzungsbestimmungen regeln die Nutzung und Weiterverwendung von Geodaten, die im Eigentum des Landes Steiermark stehen, bei Verwendung der Geodaten durch Dritte. Unter diese Bestimmungen fallen sowohl die Geodaten selbst als auch jede Art von Darstellung der Geodaten. (z.B. im Internet, als Kartenwerke oder Plots).

Die Nutzungsbestimmungen regeln somit die Nutzung und Weiterverwendung von Geodaten, soweit sie unter das  Steiermärkische Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz - StDWG fallen.

Hier können Sie das GIS-Logo in den gängigen Formaten downloaden: GIS_Logo

Preisliste

Für Geoprodukte des Landes Steiermark gilt diese  Preisliste.

GeoDaten

Hier rufen Sie den  GeoDaten Katalog auf, um Geodaten sowie deren Beschreibungen zu finden und diese anzusehen.
Hier finden Sie einen  Auszug der Geodaten als Excel-Tabelle zum Download.

Weitergabe von Geodaten das Landes Steiermark zur Erfüllung eines öffentlichen Auftrages

Die Weitergabe von Geodaten des Landes Steiermark im Rahmen von Landesaufträgen fällt nicht unter das Steiermärkische Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz - StDWG. Die Wahrnehmung von Landesaufgaben ist durch den Erlass " Beschaffung und Einsatz von statistischen und geocodierten Daten" der Landesamtsdirektorin vom 16. Februar 2021 geregelt.

Ebenso fällt die Weitergabe von Geodaten des Landes an Gemeinden oder andere öffentliche Stellen nicht unter das Steiermärkische Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz - StDWG, soweit die Geodaten für einen öffentlichen Auftrag verwendet werden.

Bei Datennutzungen, die nicht unter das StDWG fallen, sind die  Nutzungsbestimmungen für Geodaten aus dem GIS-Steiermark im Rahmen von Landesaufträgen einzuhalten.

Relevante Bestimmungen bei Weitergaben im Rahmen von Landesaufträgen

Werden von Landesstellen Geodaten Dritter weitergegeben, sind häufig folgende Bestimmungen relevant:

Autorisierung eines Raumplaners zum Geodatenbezug für eine Gemeinde

Mit dem  Formular "Autorisierung" ermächtigt die Gemeinde ein Raumplanungsbüro zum Bezug von Geodaten zur Erstellung des Flächenwidmungsplans bzw. Örtlichen Entwicklungskonzeptes.

Das Formular kann per E-Mail an geoinformation@stmk.gv.at zugestellt werden. Diese Ermächtigung kann dem Raumplaner bzw. der Raumplanerin durch ein entsprechendes Schreiben an geoinformation@stmk.gv.at wieder entzogen werden.

Kontakt

Bei Fragen zur Weitergabe von Geodaten des Landes wenden Sie sich bitte an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 17 - Landes- und Regionalentwicklung
Referat Statistik und Geoinformation


Trauttmansdorffgasse 2
A-8010 Graz
Tel. + 43 -316 / 877 - 4276
FAX: + 43 - 316 / 877 - 3711
E-mail: geoinformation@stmk.gv.at

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