Abrechnung Österreich - Ungarn 2014-2020
Interreg AT-HU 2014-2020
Voraussetzung für die Vorlage einer Teil-/Endabrechnung ist der unterzeichnete EFRE-Vertrag sowie die Prüfeinverständniserklärung durch den Projektträger.
Jeder Bericht ist über das eMS einzureichen und alle erforderlichen Dokumente laut Gemeinsamen Sekretariat sind hochzuladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an den elektronischen Prüfpfad im eMS in den Programmen Interreg SI-AT und Interreg AT-HU unterschiedlich sind.
Parallel dazu ist der analoge Abrechnungsordner fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen, die für die Prüfung notwendig sind, an die Abteilung 17 zu übermitteln (siehe dazu Leitfaden zur Berichtslegung Interreg AT-HU 14-20).
Sollten Fragen zur Berichtslegung auftreten, welche durch den Leitfaden nicht beantwortet werden, steht Ihnen die FLC für Auskünfte zur Verfügung. Für alle weiteren Fragen in Zusammenhang mit Projektinhalten, Änderungen, Budgetumschichtungen, Publizitätsvorschriften, etc. wenden Sie sich bitte an das Regional Body (Referat Landesplanung und Regionalentwicklung) bzw. an das Gemeinsame Sekretariat.
Downloads
Formulare und Leitfäden für die Einreichung der Teil-/Endabrechnung beim Land Steiermark, ABT17, Fachteam First-Level-Control (FLC):
Leitfaden zur Berichtslegung Interreg AT-HU 14-20 (AKTUELLE VERSION 1.4)
Personalkosten-Berechnungsblätter
Periodischer Mitarbeiterbericht
Förderfähigkeitshandbuch
Logos
Richtlinien
Vergabeleitfaden und Mustervorlagen