Abrechnung Slowenien - Österreich 2014-2020

Interreg SI-AT 2014-2020

Voraussetzung für die Vorlage einer Teil-/Endabrechnung ist der unterzeichnete EFRE-Vertrag sowie die Prüfeinverständniserklärung durch den Projektträger. 

Jeder Bericht ist über das eMS einzureichen und alle erforderlichen Dokumente sind - soweit möglich - hochzuladen (siehe dazu  Leitfaden zur Berichtslegung Interreg SI-AT 14-20 ). 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an den elektronischen Prüfpfad im eMS in den Programmen Interreg SI-AT und Interreg AT-HU unterschiedlich sind.

Parallel dazu ist der analoge Abrechnungsordner fristgerecht mit allen ins eMS hochgeladenen Unterlagen (inkl. Original-Rechnungen), an die Abteilung 17 zu übermitteln.

Sollten Fragen zur Berichtslegung auftreten, welche durch den Leitfaden nicht beantwortet werden, steht Ihnen die First-Level-Control (FLC) für Auskünfte zur Verfügung. Für alle weiteren Fragen in Zusammenhang mit Projektinhalten, Änderungen, Budgetumschichtungen, Publizitätsvorschriften, etc. wenden Sie sich bitte an die Regionale Behörde (Referat Landesplanung und Regionalentwicklung) bzw. an das Gemeinsame Sekretariat.

Kontakt

First-Level-Control (FLC-Steiermark)

Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Stabstelle Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz

Tel.:           +43 (316) 877-2447
E-Mail:        abt17-sts@stmk.gv.at

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