Förderungsabwicklung EFRE

INTERREG 2021-2027

Die inhaltliche Ausrichtung der INTERREG Förderprogramme erfolgte auf Basis der globalen und regionalen Herausforderungen. Schwerpunktmäßig werden im Rahmen der INTERREG Programme Projekte zu folgenden Leitthemen und Maßnahmen gefördert:

  • Ressourcenmanagement mit Schwerpunkten auf Klimaschutz und Klimawandelanpassung, erneuerbare Energie, Ressourcen Wasser, Luft, Wald sowie Biodiversität, Risikomanagement
  • Wissen und Ausbildung mit Schwerpunkten auf regionalen Bildungsangeboten, gleichen Chancen für alle, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandort
  • Regionale Identität mit Schwerpunkten auf den gesellschaftlichen und demografischen Wandel sowie den räumlichen Zusammenhalt durch regionale Handlungsebenen
  • Wirtschafts- und Arbeitsstandort mit Schwerpunkten auf Regionalwirtschaft, Wettbewerbsstärkung, Arbeitskräften, Kreislaufwirtschaft und Tourismus
  • Mobilität mit Schwerpunkten auf Klimaverträglichkeit und Erreichbarkeit
  • Siedlungsentwicklung mit Schwerpunkten auf nachhaltige Siedlungsentwicklung, Entwicklung von Stadtkernen, Lebensqualität, Erreichbarkeit und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge

Prioritäten HU-AT
Prioritäten HU-AT© HU-AT

Voraussetzung für die Vorlage des Projektantrages bei der jeweiligen Verwaltungsbehörde:

  • Übereinstimmung der Projektziele mit den Programmzielen und der Landesentwicklungsstrategie Steiermark
  • klarer grenzüberschreitender/transnationaler Charakter
  • Projektziele sind nur durch eine Kooperation mit Projektpartnern aus anderen europäischen Ländern erreichbar
  • Öffentliche Verwaltungen
  • Universitäten und Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen
  • NGOs, Agenturen und Interessensvertretungen
  • Intermediäre Institutionen
  • KMUs, Wirtschaftsparks, Innovationszentren usw. 

Interreg-Projekte werden mit bis zu max. 80% aus Mitteln des EFRE gefördert. Als Eigenmittel werden sowohl öffentliche als auch private Mittel anerkannt.

Nach der Formulierung der Projektidee kann eine Erstinformation sowie eine weitere Beratung durch die Regionale Behörde (Abteilung 17), das jeweilige gemeinsame Sekretariat oder das zuständige Regionalmanagement erfolgen.

Die Projektanträge sind grundsätzlich bei der jeweiligen Verwaltungsbehörde einzureichen.

In den bilateralen Programmen mit Slowenien und Ungarn können Projektanträge laufend eingereicht werden, bei den transnationalen Programmen sind die vorgegebenen Einreichfristen zu beachten.

Die Projektauswahl erfolgt durch das jeweilige Projektauswahlgremium des Programmes, welches für eine nichtdiskriminierende, transparente und nach objektiven Kriterien erfolgende Auswahl der vorgelegten Projekte verantwortlich ist.

Projekte, deren Inhalt und Ziele im Einklang mit der „Richtlinie des Landes Steiermark für die Beteiligung an den Interreg Programmen" vom 15.12. 2022 stehen, können zusätzlich aus den Mitteln der Abteilung 17 gefördert werden.

Die Projekte werden entsprechend dem Lead-Partner-Prinzip in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Partnern umgesetzt.

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