IWB/EFRE Abrechnung

Voraussetzung für die Vorlage einer Teil/Endabrechnung ist die positive Erledigung (Bewilligung) des Förderungsantrages sowie die Übermittlung der unterschriebenen Prüfeinverständniserklärung.

Die Abrechnungsunterlagen sind vom Förderungsnehmer einzubringen:

  • postalisch bei der Abteilung 17, Stabstelle Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung
  • per DVD oder USB-Stick

Eine Abrechnung besteht aus:

  • Anschreiben = Ersuchen um Prüfung mit Angabe des SNIC und der aktuellen Kontodaten
  • Tätigkeitsbericht
  • Belegsverzeichnis (Belegsliste) inkl. Soll-Ist-Vergleich
  • Rechnungen, Zahlungsnachweisen
  • Vergabedokumentation
  • Belegen zum Nachweis der Leistungserbringung und Publizität

Die Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung der A17 prüft unter anderem:

  • die Übereinstimmung der Projektumsetzung mit dem genehmigten Antrag
  • die tatsächliche Erbringung der kofinanzierten Güter und/oder Leistungen
  • die Übereinstimmung mit den EU-Verordnungen, den Förderfähigkeitsregeln des Programms und weiteren EU- bzw. nationalen Vorschriften (z.B. Vergaberecht)
  • die Zuschlussfähigkeit in sachlicher, zeitlicher und räumlicher Hinsicht
  • die Angemessenheit der Ausgaben nach Art und Höhe
  • die rechnerische Richtigkeit
  • der Ausschluss von Doppelförderungen

Formulare für die Einreichung des Zahlungsantrages bei der Prüfstelle A17 Land Steiermark

Prüfstelle A17 Land Steiermark:

Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung
Trauttmansdorffgasse2
8010 Graz

Tel.: +43 (316) 877-2447
E-Mail: abt17-sts@stmk.gv.at

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