Abrechnung
Lokale Agenda 21
Zahlungsanträge sind vom Förderwerber bzw. mit Unterstützung der Regionalmanagements (der jeweiligen Region) auszufüllen.
Voraussetzung für die Vorlage des Zahlungsantrages ist die positive Erledigung (Bewilligung) des Förderungsantrages sowie die Unterfertigung der Prüfeinverständniserklärung durch den Projektträger.
Der Zahlungsantrag ist bei der Prüfstelle der Abteilung 17, Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung, Land Steiermark einzubringen.
Das Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung der A17 prüft unter anderem:
- Die Vollständigkeit des Zahlungsantrages
- vollständig ausgefüllter und unterfertigter Zahlungsantrag
- vollständig ausgefüllte Belegaufstellung(en)
- unterfertigtes Blatt "Übersicht" (Teil des Zahlungsantrages)
- Rechnungen/Belege im Original
- Zahlungsnachweise
- Hintergrundbelege
- Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellung(en) als Excel-Datei
Anmerkung
Sämtliche o.a. Unterlagen sind in Pdf sowie der vollständig ausgefüllte Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellungen auch in Excel auf USB-Stick beizulegen.
Nach Vorliegen der o.a. Erfordernisse wird nachstehendes geprüft:
- Mindestbestandteile einer Rechnung
- Projektzugehörigkeit
- Korrekter Leistungszeitraum
- Zahlungsnachweis
- Einhaltung der Vergaberichtlinien
- Personalkosten werden mit Jahreslohnkonto und Tätigkeitslisten abgeglichen sowie die Zahlungen an Dienstnehmer, Finanzamt und Sozialversicherungsträger überprüft
Prüfstelle A17 Land Steiermark:
Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz
Zuständige Referenten:
Martina Del Medico
Tel.Nr. +43 0316/877-5495
Patrick Pichler, Bakk., MSc
Tel.Nr. +43 0316/877-6873
E-Mail: abt17-sts@stmk.gv.at