Ausgrenzungsgefährdung in der Steiermark

Ausgrenzungsgefährdung

Beim Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte, der 2021 von der Europäischen Kommission als Nachfolge der Europa 2020 - Strategie beschlossen wurde, gibt es 3 Kernziele.
Eines dieser Kernziele ist die Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Der entsprechende Indikator dazu ist die Ausgrenzungsgefährdung, die sowohl die Einkommenssituation, die Erwerbspartizipation als auch die Deprivation berücksichtigt. In der Steiermark liegt die Ausgrenzungsgefährdungsquote bei 15%, das entspricht rund 183.000 Personen. Im Vergleich dazu liegt die Ausgrenzungsgefährdungsquote in Österreich bei 17%, für die EU errechnet sich ein Wert von 22%.

Insbesondere Nicht-Österreicher, aber auch Alleinlebende, Personen mit maximal einem Pflichtschulabschluss, Haushalte mit einer weiblichen Hauptverdienerin, Ein-Eltern-Haus-halte und Mehrpersonenhaushalte mit mindestens 3 Kindern sind betroffen. Bezüglich des Erwerbsstatus leiden Arbeitslose, Nicht-Erwerbstätige, im Haushalt Tätige und Personen in Ausbildung unter erhöhter Ausgrenzungsgefährdung. Meist zeigen diese Personengruppen eine überdurchschnittliche Betroffenheit in allen drei Bereichen der Ausgrenzungsgefährdung.

Definition Ausgrenzungsgefährdung

Der Begriff „Ausgrenzungsgefährdung" ist weiter gefasst als der bereits definierte Begriff „Armutsgefährdung". Nicht nur die Einkommenssituation wird berücksichtigt, sondern auch die Erwerbspartizipation und Deprivation. Als von Armut und Ausgrenzung bedrohte Personen müssen per Definition eines der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  1. Personen, deren Haushalt über ein Ein-kommen verfügt, das geringer ist als 60% des nationalen äquivalisierten Medianeinkommens (=Armutsgefährdung).
  2. Personen, die 7 oder mehr der folgenden 13 auf EU-Ebene festgelegten Merkmale für erhebliche materielle  (und soziale) Deprivation aufweisen:

    Für den Haushalt ist Folgendes finanziell nicht leistbar:
    - Unerwartete Ausgaben in der Höhe von 1.290 Euro zu tätigen.
    - Einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren.
    - Miete, Betriebskosten und Kredite pünktlich zu bezahlen.
    - Jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine vergleichbare vegetarische Speise zu essen.
    - Die Wohnung angemessen warm zu halten.
    - Abgenützte Möbel zu ersetzen.
    - Ein Auto zu besitzen.

    Personen ab 16 Jahren ist Folgendes finanziell nicht möglich:
    - Eine zufriedenstellende Internetverbindung zu haben.
    - Abgenutzte Kleidung zu ersetzen.
    - Zwei Paar passende Schuhe zu besitzen.
    - Jede Woche einen kleinen Betrag für sich selbst auszugeben.
    - Regelmäßig kostenpflichtige Freitzeitaktivitäten auszuüben.
    - Einmal im Monat Freund:innen oder Familie zum Essen/Trinken zu treffen.

  3. Personen, die jünger sind als 65 Jahre und in einem (nahezu) Erwerbslosenhaushalt leben. Dazu zählen jene Haushalte, in denen Personen im Erwerbsalter (hier: 18 bis 64-jährige Personen, ausgenommen Personen in Pension oder Ausbildung) in geringem Ausmaß (<20% im Jahr) erwerbstätig sind.

Ausgrenzungsgefährdungsquote

In Österreich liegt die Ausgrenzungsgefährdung im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 bei etwa 17%, das entspricht in etwa 1,45 Millionen Österreicher. In der Steiermark liegt die Ausgrenzungsgefährdungsquote etwas geringer bei 15% (=183.000 Personen).

Die Verteilung der Zielgruppe (= ausschließlich ausgrenzungsgefährdete Personen) ergibt für die Steiermark folgendes Bild. Für die Steiermark (ausgehend von 183.000 Ausgrenzungsgefährdeten) ergeben dies 158.000 Armutsgefährdete, 70.000 in (nahezu) Erwerbslosenhaushalten lebende und 29.000 erheblich materiell Deprivierte, wobei sich die drei Gruppen auch überschneiden können.
Laut der EU-SILC 2019 bis 2021 sind 13% der Steirer damit von Armutsgefährdung betroffen, 6% leben in (nahezu) Erwerbslosenhaushalten und 2% sind erheblich materiell depriviert.

Steiermarkweit sind rund 75% der 183.000 ausgrenzungsgefährdeten Personen (rund 11% der Bevölkerung), also insgesamt 137.000 Personen, nur von einer der drei Teilgruppen betroffen. Hier wurden jeweils nur jene gezählt, die nur in einem Kriterium gezählt wurden.

Zudem gibt es Überlappungen d.h. Haushalte, die von zwei oder allen drei Kriterien betroffen sind. In der Steiermark existieren nach dieser Umrechnung 46.000 Personen (4%) mit einer Mehrfach-Ausgrenzungsgefährdung.

Die folgenden Tabellen stellen die Zahl der Ausgrenzungsgefährdeten und die Ausgrenzungsgefährdungsquote laut EU-SILC sowie getrennt die 3 Kompononenten der Ausgrenzungsgefährdung in der Steiermark und Österreich seit 2008 dar:

 Ausgrenzungsgefährdung in der Steiermark und Österreich

 Armutsgefährdung in der Steiermark und Österreich

 Erhebliche materielle Deprivation in der Steiermark und Österreich

 Haushalt mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität in der Steiermark und Österreich

In unregelmäßigen Abständen werden die Zahlen zu Armut und Lebensbedingungen in der Steiermark in den Steirischen Statistiken näher vorgestellt.  Im  Heft 12/2017 sind diverse Auswertungen über die Armut und Lebensbedingungen in der Steiermark 2016 zu finden.

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