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Allgemeine Informationen zu LEADER 2014-2020

LEADER 2014-2020

Das Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 wurde am 12. Dezember 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Auf Basis des genehmigten Programms wurden auf nationaler Ebene Sonderrichtlinien zur Umsetzung der einzelnen Vorhabensarten (Maßnahmen) erlassen, in denen die konkreten Details zur Förderung geregelt werden.

Die Sonderrichtlinie für LE-Projektförderungen des BMLFUW, die mit 21.2.2015 in Kraft getreten ist, ist die rechtliche Grundlage auf Bundesebene für LEADER. Sie regelt auch andere Projektförderungen aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung.

Die  Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft des Landes Steiermark als programmverantwortliche Landesstelle für die Abwicklung der Förderungen aus der Ländlichen Entwicklung hat einen  Wegweiser über alle Vorhabensarten erstellt, in dem die zuständigen Stellen sowie die Ansprechpartner ersichtlich sind.

Projekte die thematisch anderen LE-Maßnahmen zugeordnet werden können, könnten auch bei LEADER eingereicht werden. Allerdings gelten dann für diese nicht die LEADER-Fördersätze und Förderungsvoraussetzungen, sondern jene, die für die jeweilige Maßnahme im LE-Programm vorgesehen sind.

Zur Abwicklung in der Steiermark wurde die Landesrichtlinie LEADER Steiermark erstellt, die neben der Sonderrichtlinie des Bundes ebenfalls rechtliche Grundlage für die LEADER-Abwicklung ist.

Lokale Aktionsgruppen (LAGs)

Die Abwicklung von LEADER erfolgt über Lokale Aktionsgruppen (LAGs), welche Lokale Entwicklungsstrategien für ihre Regionen erstellen. In der Steiermark werden für LEADER in dieser Periode rd. 49 Mio. Euro ELER-Mittel eingesetzt.

Mehr zu den Lokalen Aktionsgruppen »

LEADER Ansatz

  • Territorialer Ansatz: Basis jedes LEADER-Vorhabens ist eine gebietsbezogene, lokale Entwicklungsstrategie, die von der Lokalen Aktionsgruppe erarbeitet wurde.

  • Partnerschaftliche Ansatz: Für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG) verantwortlich.

  • Bottom-up Ansatz: Das Bottom-up-Prinzip ist von zentraler Bedeutung d.h. die Menschen vor Ort entwickeln ihre Region weiter. Die LAG hat Entscheidungsbefugnis bei der Ausarbeitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie

  • Multisektoraler Ansatz

  • Innovativer Ansatz: Die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte wird angestrebt.

  • Kooperation und Vernetzung: Die Durchführung von Kooperationsprojekten mit anderen LEADER-Regionen zur Bearbeitung gemeinsamer Themen und die Vernetzung lokaler Partnerschaften über die Regionsgrenzen hinweg sollen den Austausch zwischen den LEADER-Regionen fördern.

Rechtliche Grundlagen

LEADER wird als eine Maßnahme im Rahmen des ELER-Förderprogramms „Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung für die Periode 2014 - 2020" abgewickelt.

Das Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 wurde am 12. Dezember 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Auf Basis des genehmigten Programms wurden auf nationaler Ebene Sonderrichtlinien zur Umsetzung der einzelnen Vorhabensarten (Maßnahmen) erlassen, in denen die konkreten Details zur Förderung geregelt werden.

Die Sonderrichtlinie für LE-Projektförderungen des BMNT ist die rechtliche Grundlage auf Bundesebene für LEADER. Sie regelt auch andere Projektförderungen aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung. Zur Abwicklung in der Steiermark wurde die Landesrichtlinie LEADER Steiermark erstellt, die neben der Sonderrichtlinie des Bundes ebenfalls rechtliche Grundlage für die LEADER-Abwicklung ist.

Mehr zum Thema

  • Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
  •  Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus - Ländliche Entwicklung
  •  Europäische Kommission - Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020

ländliche Regionen
ländliche Regionen© gettyimages
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Dokumente

  • Wegweiser über alle Vorhabensarten


  • A17 Landes-und
    Regionalentwicklung
  • +43 (316) 877-2447
  • E-Mail
  • Parteienverkehr:
    Mo - Freitag 8:00-12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
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