Informations- und Publizitätsbestimmungen

LEADER 2014-2020

In der Umsetzungsphase ihres Vorhabens haben Sie als Förderungswerber durch geeignetes Publizitätsmaterial (Hinweisschilder, Plakate, Aufkleber, etc.), insbesondere auf den Beitrag der EU zur Verwirklichung des geförderten Vorhabens aus Mitteln des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) hinzuweisen.

Der Publizitätshinweis muss Folgendes enthalten: Hinweis auf Beteiligung der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Steiermark („Mit Unterstützung von ..."), EU-Logo, Text: „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete", Leader-Logo, Logo des BMLRT, Logo des Landes Steiermark - Regionen und Logo LE 14-20.

Publizitätsbestimmungen und Downloads

Details zu den Publizitätsbestimmungen:

  •  ELER Publizitätsbestimmungen (Printwerbemittel, Bescheinigungen, Informationsveranstaltungen, Internet, Audiovisuelle Medien, Poster / Erläuterungstafel / Hinweisschild, Informationstafel mit Projektbeschreibung

Achtung! Neuer Link der Europäischen Kommission, der den ELER betrifft: https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/key-policies/common-agricultural-policy/rural-development_de   

Downloads:

Logos der kofinanzierenden Bundesländer sind zu ergänzen.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).