Raumordnungsbericht gem. § 7 Abs. 6 StROG 2010

Die Erstellung des Raumordnungsberichtes ist im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 in § 6 Abs. 7 verankert, in dem festgehalten ist, dass die Landesregierung dem Landtag spätestens nach zwei Jahren ab Beginn der Gesetzgebungsperiode einen Raumordnungsbericht vorzulegen hat. Der Raumordnungsbericht muss zudem öffentlich zugänglich gemacht werden.

Der Raumordnungsbericht 2017 wurde am 12.4.2018 vom Landtag Steiermark zur Kenntnis genommen und steht ab sofort zum Download bereit.

Raumordnungsbericht 2012

Der letzte Raumordnungsbericht stammt aus dem Jahr 2012 und widmete sich auf globaler Ebene vor allem den Themen der Globalisierung, dem demographischen Wandel, dem Klimawandel, der Siedlungsentwicklung sowie dem Energiethema. Auf europäischer Ebene lag der Fokus auf den Vorbereitungen der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 und der EU-Strategie 2020 mit der Partnerschaftsvereinbarung strat.at auf österreichischer Ebene.

Erratum

Aufgrund eines Übertragungsfehlers aus einem Grundlagenbericht wurde auf S. 26 des Raumordnungsberichtes irrtümlich die Region Südoststeiermark als jene Region mit den höchsten Managementkosten je Einwohner bezeichnet.

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