Abrechnung

LEADER 2014-2020

Zahlungsanträge

Zahlungsanträge sind vom Förderwerber bzw. mit Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppen (LAG der jeweiligen LEADER-Region) auszufüllen.

Voraussetzung für die Vorlage des Zahlungsantrages ist die positive Erledigung (Bewilligung) des Förderungsantrages sowie die Prüfeinverständniserklärung durch den Projektträger.

Der Zahlungsantrag ist postalisch über die Lokale Aktionsgruppe (LAG der jeweiligen LEADER-Region) bei der Prüfstelle der Abteilung 17, Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung, Land Steiermark einzubringen. 

 

Prüfinhalte

Das Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung der A17 prüft unter anderem:

Die Vollständigkeit des Zahlungsantrages

  • vollständig ausgefüllter und unterfertigter Zahlungsantrag
  • vollständig ausgefüllte Belegaufstellung(en)
  • unterfertigtes Blatt „Übersicht" (Teil des Zahlungsantrages)
  • Teil-/Endbericht
  • Rechnungen/Belege im Original
  • Zahlungsnachweise
  • Hintergrundbelege
  • Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellung(en) als Excel-Datei

Anmerkung: Bis zur Einführung der FAI-Datenbank sind der Abrechnung sämtliche o.a. Unterlagen auf USB-Stick beizulegen.


Nach Vorliegen der o.a. Erfordernisse wird nachstehendes geprüft:

  • Mindestbestandteile einer Rechnung
  • Projektzugehörigkeit
  • Korrekter Leistungszeitraum
  • Zahlungsnachweis
  • Einhaltung der Publizitätsbestimmungen
  • Einhaltung der Vergaberichtlinien
  • Personalkosten werden mit Jahreslohnkonto und Tätigkeitslisten abgeglichen sowie die Zahlungen an Dienstnehmer, Finanzamt und Sozialversichungersträger überprüft

Investive Vorhaben über € 20.000,00 werden nach Vorliegen der Endabrechnung des Projektes im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle des Referates Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung der A17 überprüft.

Prüfstelle A17 Land Steiermark:

Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung
Trauttmansdorffgasse2
8010 Graz

Tel: +43 (316) 877-2744
E-Mail:abt17-sts@stmk.gv.at

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