Adoptionen/Babyklappe/Anonyme Geburt
Adoptionen in der Steiermark
Inlandsadoptionen:
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben hat die Kinder- und Jugendhilfe aus ihrer Vormerkliste geeignete Adoptivwerber für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden, bei Inkognitoadoptionen ist dies verpflichtend von der Kinder- und Jugendhilfe zu tun.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 17 Inlandsadoptionen in der Steiermark. Davon waren 11 in Graz, 1 gab es im Bezirk Deutschlandsberg und Murau sowie 2 im Bezirk Liezen und Leoben. Die 17 Inlandsadoptionen im Jahr 2022 liegen im Schnitt der letzten Jahre, 2021 gab es ebenfalls 17, 2019 gab es 10, 2018 20, 2017 14, 2016 12, 2015 15 und 2014 10 Inlandsadoptionen (für das Jahr 2020 liegen keine Daten vor).
Tabelle Inlandsadoptionen 2000 bis 2022
Quelle: Abteilung 11; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.
Internationale Adoptionen:
Die Vermittlung der "Annahme an Kindes statt" eines Minderjährigen in das Ausland und vom Ausland erfolgt durch die Landesregierung. Insbesondere ist sie in diesem Zusammenhang auch Zentralstelle nach dem Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, BGBl. III Nr. 145/1999.
Im Jahr 2022 wurde keine Adoption aus dem Ausland durchgeführt.
Im Jahr 2020 waren es 9 Adoptionen, im Jahr 2019 waren es 4 Adoptionen, im Jahr 2017 war es 1 Adoption, im Jahr 2016 waren es 2 Adoptionen, in den Jahren 2015, 2014 und 2013 wurde keine Adoption aus dem Ausland durchgeführt. Im Jahr 2012 gab es 4 Adoptionen, im Jahr 2011 genau 2. Im Jahr 2010 wurden 5 Adoptionen aus dem Ausland durchgeführt, im Jahr 2009 wieder keine. Im Jahr 2008 hingegen 6 und im Jahr 2007 waren es sogar 15 Adoptionen (für das Jahr 2021 liegen keine Daten vor).
Quelle: Abteilung 11; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.
Babyklappe/Anonyme Geburt
Babyklappe:
Seit März 2001 gibt es die Möglichkeit, ein Neugeborenes straffrei in einer so genannten "Babyklappe" abzugeben. Die erste Babyklappe der Steiermark wurde am 8. Juni 2001 am LKH Graz eröffnet. Im Juli 2001 wurde auch die anonyme Geburt legalisiert. Sowohl anonym geborene als auch in Babyklappen abgegebene Kinder haben den rechtlichen Status von Findelkindern und ihre Obsorge obliegt den Jugendwohlfahrtsträgern. Nach Ablauf einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist werden die Kinder zur Adoption freigegeben. Die Babyklappe wurde bislang neunmal in Anspruch genommen. Einmal im Jahr 2003, zweimal im Jahr 2005, einmal im Jahr 2008, einmal im Jahr 2009, einmal im Jahr 2012, einmal im Jahr 2016, einmal im Jahr 2017, einmal im Jahr 2021 sowie keinmal im Jahr 2022. (für das Jahr 2020 liegen keine Daten vor).
Quelle: Abteilung 11; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.
Anonyme Geburt:
4 Anonyme Geburten wurden steiermarkweit im Jahr 2022 registriert, im Jahr 2021 waren es 10 Geburten, im Jahr 2019 waren es 4 Geburten, im Jahr 2018 waren es 10 Geburten, im Jahr 2017 waren es 7 Geburten, im Jahr 2016 9 Geburten, im Jahr 2015 10 Geburten, 2014 waren es 12 und im Jahr 2013 5 Geburten (für das Jahr 2020 liegen keine Daten vor).
Quelle: Abteilung 11; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.