Integrierte Regionalentwicklung
Zur Umsetzung von Entwicklungsaufgaben stehen in allen Regionen der Steiermark professionelle Strukturen in Form von eigenen Gesellschaften zur Verfügung (Regionalmanagements). Sie koordinieren die regionalen Initiativen, sichern effiziente Projektentwicklung, Synergieeffekte und Knowhow-Transfer und treiben relevante Themen wie z.B. raum- und flächenbezogene Standortentwicklung, Förderberatung und andere Regionalentwicklungsthemen voran.
Die Richtlinie des Landes Steiermark zur Förderung Integrierter Regionalentwicklung mit den Schwerpunkten Regionalmanagement und Beteiligungsprozesse (Lokale Agenda 21) unterstützt die Regionalmanagements bei ihrer Vernetzungs- und Koordinationsfunktion, weitere Schwerpunkte zur nachhaltigen Entwicklung von Gemeinden können durch Aktivitäten im Rahmen der Lokalen Agenda 21 (LA21) gesetzt werden.
Integrierte Regionalentwicklung inkl. Regionalbetreuung - Abrechnung
Voraussetzung für die Vorlage einer Teil- bzw. Endabrechnung ist die positive Erledigung (Bewilligung) des Förderungsantrags. Die Fristen für die Vorlage sind der Förderungsvereinbarung zu entnehmen. Die Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung prüft die Übereinstimmung der Projektumsetzung mit der genehmigten Förderungsvereinbarung.
Die Abrechnungsunterlagen sind vom Förderungsnehmer einzubringen:
- Postalisch bei der Abteilung 17, Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung
- Per Mail an Abteilung 17
Eine Abrechnung besteht aus:
- Anschreiben = Ersuchen um Prüfung mit Angabe des SNIC und der aktuellen Kontodaten
- Tätigkeitsbericht (im Original mit Unterschrift und per Mail)
- Nachweise zur Erreichung des Projektziels und der Outputs
- Belegsverzeichnis inkl. Soll-Ist-Vergleich (im Original mit Unterschrift und per Mail in Excel!)
- Rechnungen, Zahlungsnachweisen
- Vergabedokumentation
- Belegen zum Nachweis der Leistungserbringung und Publizität
Formulare für die Einreichung: