Organe des Regionalverbandes

Regionalversammlung

Die Regionalversammlung ist das strategische Gremium der sieben Steirischen Regionen.

Die Regionalversammlung wirkt als willensbildendes Organ bei der Erstellung der vom Regionalvorstand vorgelegten regionalen Entwicklungsstrategie mit und nimmt eine zentrale Rolle bei der Erstellung des regionalen Entwicklungsprogrammes ein. Zudem erfolgt in der Regionalversammlung die Beschlussfassung über das jährliche Arbeitsprogramm und das Jahresbudget. Weitere Aufgaben können der Regionalversammlung in der von ihr zu beschließenden Satzung des Regionalverbandes zugesprochen werden.

Die Bestimmungen des § 17 StROG betreffend Zusammensetzung der Regionalversammlung werden in das neue Gesetz übernommen. Die Regionalversammlung besteht somit weiterhin aus den BürgermeisterInnen der in der Region liegenden Gemeinden als deren Vertreter, den Abgeordneten sowie beratenden (nicht stimmberechtigten) Mitgliedern.

Zusätzlich werden die LeiterInnen der jeweiligen Baubezirksleitung als nicht stimmberechtigte Mitglieder in die Regionalversammlung und den Regionalvorstand aufgenommen.

Regionalvorstand

Neben der Regionalversammlung besteht in jeder Region ein Regionalvorstand. Der Regionalvorstand besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und wird durch die Neuregelung in die RechtspersonRegionalverband" überführt.

Die Bestimmungen des § 17a StROG 2010 werden durch die Neuregelung nicht berührt. Die Aufgaben des Regionalvorstandes als Leitungsorgan des Regionalverbandes sind negativ formuliert, d.h. sie umfassen jene Geschäfte in den Bereichen des § 7 Abs. 1 StLREG 2017, die nicht der Regionalversammlung und nicht dem/der Vorsitzenden übertragen sind.

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