Digitale Antragsstellung
ELER - Soziale Dienstleistungen
Förderungsanträge können ausschließlich auf der Digitalen Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.eama.at eingebracht werden.
Dies hat als Antrag aufgrund eines vonseiten der Bewilligenden Stelle auf der DFP bekanntgemachten Aufrufs zur Einreichung von Projekten zu erfolgen, innerhalb der im Aufruf bekanntgegebenen Frist. Von der Bewilligenden Stelle werden alle innerhalb dieser Frist eingelangten Förderungsanträge zu einem Auswahlverfahren zusammengefasst.
Auf der DFP sind alle projektrelevanten Daten zu erfassen bzw. hochzuladen und digital an die Bewilligende Stelle zu übergeben. Die DFP fungiert in weiterer Folge auch als Kommunikations-, Bewilligungs- und Abrechnungsplattform.
Sowohl die vertretungsbefugte Person als auch bevollmächtigte Personen (Erfasser:innen) benötigen eine gültige ID Austria. Es ist zu beachten, dass im Falle einer notwendigen Neuausstellung der ID Austria bei der zuständigen Registrierungsbehörde mit möglichen Wartezeiten bis zu mehreren Tagen/Wochen zur rechnen ist.
Um elektronisch einen Förderantrag stellen zu können, muss die förderwerbende Person bereits bei der AMA mit Klientennummer registriert sein oder es muss zuvor eine Erstregistrierung erfolgen, für die ebenso eine mehrtägige Bearbeitungsdauer einzukalkulieren ist.
Weiterführende Informationen zum digitalen Einreichprozess finden Sie auf der Homepage der Agrarmarkt Austria. Für die digitale Antragsstellung sind insbesondere die folgenden Dokumente relevant:
- Leitfaden - Ihr Weg zur Digitalen Förderplattform (DFP) - siehe Allgemeine Informationsblätter
- Handbuch - Digitale Förderplattform (DFP) - siehe DFP Handbuch