Auflageentwurf Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie - Windenergie (Novelle 2026)
Der Verordnungsentwurf samt Anlagen einschließlich Erläuterungen und Umweltbericht werden bis zum 08.06.2026 öffentlich aufgelegt. Die Auflageunterlagen sind hier zu finden:
Nach § 14 Abs. 1 Abs. 1 Z 3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 hat jedermann das Recht, innerhalb der 8-wöchigen Auflagefrist Einwendungen schriftlich und begründet bekannt zu geben.
Stellungnahmen und Einwendungen sind per E-Mail an abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at zu richten. Bitte verwenden Sie in der Betreffzeile das Wort „Begutachtung".


