Amtssachverständigendienst bei Pflichtschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
Neuerrichtung und Generalsanierung von Pflichtschulen
Für Neuerrichtung und Generalsanierung von Pflichtschulen (Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnische Lehrgänge und allgemeine Sonderschulen) und Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten und Horte) ist neben der baubehördlichen auch eine Bewilligung nach dem Pflichtschulerhaltungs- bzw. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz erforderlich.
Weiters ist auch eine Änderung von Raumnutzungen bewilligungspflichtig.
Beratungen
Zur Unterstützung der Bauherren (Gemeinden und Rechtsträger von Kinderbetreuungseinrichtungen) vor und während der Planungsphase werden von der Abteilung 17 Beratungen angeboten. Ziel ist die bestmögliche Umsetzung folgender Kriterien:
• Raumangebot
• Sicherheit
• Wirtschaftliche Errichtung
Anfragen zu Neu-, Um- und Zubauten von Pflichtschulen sowie von Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten und Horten.