Förderungsabwicklung
Interreg V-A SI-AT und AT-HU
Ziele und Prioritäten
Die für die steirischen Förderwerber relevanten Ziele und Prioritäten der beiden bilateralen Programme sind vergleichbar, da sie alle zur Erreichung der im Landesentwicklungsleitbild Steiermark definierten Ziele beitragen sollen:
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Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU sowie der grenzübergreifenden Forschung und Innovation, zB Projekte, die zur Stärkung regionaler Standortpotentiale beitragen
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Schutz der Umwelt und Steigerung der Ressourceneffizienz, zB Projekte, die zur besseren Nutzung und Auslastung sowie einer höheren Effizienz von öffentlichen Plänen und Investitionen beitragen
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Nachhaltige bilaterale Netzwerke und institutionelle Zusammenarbeit, zB Projekte, die innovative Lösungen zur Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen trotz sinkender Bevölkerungszahlen entwickeln.
Voraussetzungen Projektantrag
Voraussetzung für die Vorlage des Projektantragesbei der jeweiligen Verwaltungsbehörde:
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Übereinstimmung der Projektziele mit den Programmzielen und dem Landesentwicklungsleitbild Steiermark
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klarer grenzüberschreitender Charakter
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Projektziele sind nur durch eine Kooperation mit Projektpartnern aus anderen europäischen Ländern erreichbar
Förderungswerber
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Öffentliche Verwaltungen
- Universitäten und Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen
- NGOs, Agenturen und Interessensvertretungen
- Intermediäre Institutionen
- KMUs, Wirtschaftsparks, Innovationszentren usw.
Fördersätze
Interreg-Projekte werden mit bis zu max. 85% aus Mitteln des EFRE gefördert. Als Eigenmittel werden sowohl öffentliche als auch private Mittel anerkannt.
Beratung
Nach der Formulierung der Projektidee kann eine Erstinformation sowie eine weitere Beratung durch die Regionale Behörde (Abteilung 17), das jeweilige gemeinsame Sekretariat oder das zuständige Regionalmanagement erfolgen.
Einreichung
Die Projektanträge sind grundsätzlich bei der jeweiligen Veraltungsbehörde einzureichen. In den bilateralen Programmen mit Slowenien und Ungarn können Projektanträge laufend eingereicht werden, bei den transnationalen Programmen sind die vorgegebenen Einreichfristen zu beachten.
Projektauswahl
Die Projektauswahl erfolgt durch das jeweilige Projektauswahlgremium des Programmes, welches für eine nichtdiskriminierende, transparente und nach objektiven Kriterien erfolgende Auswahl der vorgelegten Projekte verantwortlich ist.