Regionale Entwicklungsprogramme

der neuen Generation

Die Erstellung der REPROs lief als breiter Abstimmungsprozess von beteiligten Akteuren und der Abteilung 17, es fanden steiermarkweit ca. 250 Termine in Gemeinden zur Abfrage von Planungsinteressen statt, weiters wurden offene Punkte und Planungswünsche in Regionalvorstandssitzungen, Bürgermeisterkonferenzen, dem Raumordnungsbeirat, der ZT-Kammer und landesintern insbesondere mit den Abteilungen 13 und 16 diskutiert. In etwa 80 Fällen fanden Einzelberatungen von Gemeinden statt.

Die übergeordneten Zielsetzungen der Entwicklungsprogramme sind die Sicherung hochwertiger Standorte (Industrie und Gewerbe) mit dem Ziel, interkommunale Standorte zu schaffen, weiters die Sicherung von Infrastrukturtrassen, die Schaffung von langfristigen Entwicklungsoptionen durch Flächenfreihaltung, die Orientierung an den Hauptlinien des öffentlichen Verkehrs sowie die Freiraumsicherung in Zentralräumen.

Im Zuge der Erstellung der REPROs kam es zu Neuregelungen, die alle Regionen betrafen:

  • § 2 Abs. 1 und 2
    Zielformulierungen zu (interkommunaler) Standortentwicklung und Zentrale Orte / Erreichbarkeit

  • § 2 Abs. 5
    Ausnahmebestimmungen für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe im Freiland (in Abstimmung mit der A13 - Bau- und Raumordnung)
  • § 3 Abs. 3 und 5
    außerhalb von Siedlungsschwerpunkten: Erweiterungspotenzial in Relation zum Bestand (20% bzw. mind. drei Bauplätze)
  • § 4 Abs. 1 und 2
    Eingrenzung der Funktion auf den Siedlungsschwerpunkt im Regionalplan

Regionale Entwicklungsprogramme sind Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung. Sie bestehen aus

  • dem Verordnungswortlaut,
  • den Erläuterungen und
  • den Anlagen (Regionalplan - Anlage 1, Landschaftliche Einheiten - Anlage 2, Strategische Umweltprüfung für Vorrangzonen - Anlage 3).

Die Gemeinden haben die Inhalte des Regionalen Entwicklungsprogrammes im Zuge ihrer örtlichen Raumplanung einzuarbeiten. Die REPROs der „neuen Generation" wurden mit 16. Juli 2016 rechtskräftig.

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