ÄNDERUNGSVERFAHREN
Regionales Entwicklungsprogramm Südweststeiermark
Im Verfahren betreffend die Änderung des Regionalen Entwicklungsprogramms für die Planungsregion Südweststeiermark kann der Auflageentwurf für die Dauer von 8 Wochen (bis 03.06.2022) hier eingesehen werden:
Weiters kann der Auflageentwurf zu den Amtsstunden der Abteilung 17 - Landes- und Regionalentwicklung in 8010 Graz, Trauttmansdorffgasse 2 (2. Stock), eingesehen werden.
Gemäß § 14 Abs. 1 Z 3 StROG 2010 idgF. wird darauf hingewiesen, dass jedermann innerhalb der Auflagefrist (8 Wochen, bis 03.06.2022) Einwendungen schriftlich und begründet beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung bekannt geben kann.
Sollte bis zum Ende der Auflagefrist eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.
Stellungnahmen und Einwendungen haben an die
Abteilung 17 - Landes- und Regionalentwicklung,
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz bzw.
an die Abteilungs E-Mail-Adresse unter Anführung der Geschäftszahl zu erfolgen.
Der Auflageentwurf sowie die schriftlich eingelangten Stellungnahmen werden unter www.landesrecht.steiermark.at veröffentlicht.